Versicherungsschutz auf der Nordschleife
Ich fahre jetzt schon einige Jahre auf der Nordschleife im Rahmen des Touristenverkehrs und bewege mich dadurch regelmäßig zur Informationsbeschaffung und dem Erfahrungsaustausch mit Gleichgesinnten auf diversen Webseiten und in einigen Foren. Neben den Ammenmärchen, die Polizei würde auf der Nordschleife Geschwindigkeitskontrollen durchführen oder regelmäßig mit Helikoptern über der Strecke schweben und überwachen, wer verbotenerweise rechts überholt, hält sich das Gerücht standhaft, dass Versicherungen im Rahmen des Touristenverkehrs nicht zahlen würden. Dementsprechend sind das die häufigsten Fragen von Anfängern und daher möchte auf das Thema Versicherungen hier einmal eingehen und Klarheit schaffen. Schließlich dürfte der Gedanke jedem missfallen, sein liebstes Stück im Grenzbereich zu bewegen, ohne es versichert zu wissen.
Grundsätzlich ist es so, dass die Nordschleife während der sogenannten Touristenfahrten als mautpflichtige Privatstrasse gilt. Die in diesem Rahmen geltende StVO sorgt also dafür, dass sich ein Versicherer nicht aus der Zahlungsverantwortung bei Schadensfällen ziehen kann. Die Touristenfahrten dienen dazu, das jedermann die Strecke befahren darf, um mal ein wenig Faszination zu spüren. Vom Fast-Rennauto trifft man dort alles bis hin zum ollen Kombi mit kompletter Familie an Board. Sinn und Zweck ist es also nicht, Höchstgeschwindigkeiten zu erzielen, Rekorde zu brechen oder wilde Zweikämpfe auszutragen. Es geht schlicht darum, Spaß zu haben. Aus diesem Grunde ist es auch seitens der N-GmbH verboten Rundenzeiten zu stoppen!
Es ist also Fakt, dass die KFZ Versicherungen im Falle eines Haftpflicht oder Kaskoschaden (Teil- und Vollkasko) zahlen müssen. Ebenfalls kommt der ADAC für die Abschleppkosten auf, sollte das einmal nötig sein. Ich beziehe mich hier auch nicht nur auf Hören-Sagen, sondern aus eigener leidlicher Erfahrung! Allerdings gibt es keine Regel ohne Ausnahme: es gibt einige wenige Versicherungsgesellschaften, die in ihren AGB’s ausdrücklich untersagen, Rennstrecken (meist wird explizit die Nordschleife genannt) zu befahren. Erstaunlicherweise sind das oftmals nicht gerade die günstigsten Versicherer. Es ist also mehr als ratsam, vor dem ersten Besuch der Nordschleife, sich mit den AGB’s vertraut zu machen oder noch besser eine entsprechende schriftliche Bestätigung der Versicherung einzuholen! Dazu reicht in der Regel ein kurzes Anschreiben oder eine Mail mit folgendem Text:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte bestätigen Sie mir uneingeschränkten Versicherungsschutz in meiner Haftpflicht und Kaskoversicherung für mein KFZ im Rahmen der sogenannten “Touristenfahrten” auf der Nürburgring Nordschleife, die nicht zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten gedacht sind.
Mit freundlichen Grüßen
Nach einer Weile solltet ihr dann eine entsprechende Bestätigung erhalten, wenn eure Versicherung nicht zu den schwarzen Schaafen zählt. Es sollte natürlich jedem klar sein, dass die Versicherung eventuell im Schadensfall etwas genauer hinsieht, was man denn auf der Strecke fabriziert hat. Also benehmt euch und übertreibt es nicht!
In dem Zusammenhang möchte ich noch erwähnen, dass die meisten (wenn nicht sogar alle) Mietwagen Firmen ebenfalls solche Klauseln in ihren AGB’s haben und das befahren der Nordschleife grundsätzlich verbieten. Wenn ihr also mal wieder ein Auto von Sixt auf der Nordschleife seht (Barcodestreifen neben dem Nummernschild), dann drückt dem Fahrer alle Daumen, dass nix passiert. Anderenfalls bleibt er auf einem Schuldenberg sitzen. Selbiges gilt übrigens auch für viele Firmenwagen! Von daher: Wohl dem, der sich vorher schlau macht, um nicht später in die Röhre zu gucken. In diesem Sinne wünsche ich gute Fahrt!